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Kathrin Switala
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La Palma - islas canarias
España
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Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich vom
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deren Gestaltung, Funktion oder sachlichen Inhalt!

 
folgende AGB gelten:
 
 


1. Ein „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Auftraggebers (Inserent) oder sonstigen Auftraggebers und dem Verleger in der Druckschrift „La Palma para ti“ zum Zwecke der Verbreitung.

2. Die AGB, die jeweils aktuell geltende Preisliste und die Platzreservierung sind für jeden Auftrag maßgeblich. Davon abweichende vertragliche Vereinbahrungen werden erst durch seitens des Verlegers erfolgte schriftliche Bestätigung gültig.

 
 

3. Aufträge für Anzeigen die an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen bis spätestens vier Wochen vor Anzeigenschluss beim Verleger vorliegen, so dass der Auftragnehmer die Ausführbarkeit prüfen kann und dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag in dieser Weise nicht auszuführen ist. Die Ausführbarkeit an bestimmten Plätzen kann sonst nicht gewährleistet werden.

4. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass es der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

5. Der Verleger behält sich vor, Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, mit dem Wort „Anzeige“, im spanischen Teil mit "anuncio" kenntlich zu machen.

 
 
 
 

6. Der Verleger behält sich vor, die Veröffentlichung solcher Anzeigenaufträge wegen ihres Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Für den Verleger besteht keine Verpflichtung, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

7. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier, qualitativ hochwertiger Druckunterlagen und Bildmaterial ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete und/oder beschädigte Druckvorlagen fordert der Verleger unverzüglich Ersatz an. Der Verleger gewährleistet die Ausführung in üblicher Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlagen gegebenen Möglichkeiten. Der Verleger kann nicht für Fehler aus telefonischen Übermittlungen haftbar gemacht werden. Mängel an der Vorlage, die erst nach Reproduktion oder beim Druck erkennbar werden, schließen ebenfalls die eine Haftung des Verlegers aus.

 
   
   
 

8. Auf ausdrücklichen Wunsch erhält der Auftraggeber einen Probeabzug. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Korrekturen vorzunehmen zu lassen bzw. die Richtigkeit zu bestätigen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.

9. Der Auftrageber ist verpflichtet, das Entgelt gemäß der aktuellen Preisliste per Vorkasse zu 100 % zu entrichten. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsbedingungen hinsichtlich der Frist oder der Vorauszahlung vereinbart sind. Der Rechnungsbetrag ist auch dann in voller Höhe an den Verlag zu zahlen, wenn dieser den Auftrag aus Gründen nicht erfüllen kann, die er nicht zu verantworten hat.

10. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 3 % ab Fälligkeit des Rechtsbetrages und Mahnkosten in Höhe von € 3,50 je Mahnung berechnet. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

11. Werden dem Verlag begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bekannt, so ist der Verlag berechtigt das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offen stehender Rechungsbeträge auch während der Laufzeit abhängig zu machen.

12. Stornierungen eines Auftrages müssen schriftlich erfolgen. Bei Kündigung eines Auftrages kann der Verlag die bis dahin entstandenen Satzkosten berechnen.

13. Die aktuelle Preisliste kann beim Verlag eingesehen bzw. angefordert werden.

14. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages.

 

 
 

a) Die allgemeinen und unsere zusätzlichen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Preisliste und die Auftragsbestätigung sind für jeden Auftrag maßgebend.
b) Bei Änderungen der Preisliste treten die neuen Bedingungen bei laufenden Anzeigen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
c) Die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Anzeigentextes/Bildmotivs liegt allein beim Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, die in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden. Der Verlag hat keine Verpflichtung, Anzeigen und Aufträge dahingehend zu prüfen, ob durch diese Rechte Dritte beeinträchtigt werden. Bei Auftragserteilung verpflichtet sich er Auftraggeber, entstehende Kosten für eventuelle Veröffentlichungen von Gegendarstellungen in Bezug auf die veröffentlichte Anzeige in Höhe des jeweils gültigen Anzeigentarifs zu tragen.
d) Anfallende Kosten auf bestellte Anzeigen z. B. für die Erstellung von Fotografien, Zeichnungen oder vom Auftraggeber gewünschte Änderungen trägt der Auftraggeber.
e) Bei unzureichendem Abdruck, der aus Mängeln in den zur Verfügung gestellten Druckunterlagen resultiert, kann der Auftraggeber keine Ansprüche herleiten. Das gilt auch dann, wenn sich Fehler in mehreren Ausgaben wiederholen, sofern vom Auftraggeber nicht vor Anzeigenschluss der nächsten Ausgabe schriftlich auf den Fehler aufmerksam gemacht wurde.
f) Druckunterlagen und Datenträger werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Aufbewahrungsfrist endet für den Verlag zwei Monate ab Erscheinen der betreffenden Ausgabe.
g) Ein Anspruch auf Preisminderung oder Schadenersatz bei unerwünschten Druckresultaten (z.B. durch fehlende Schriften), die auf fehlerhafte Erstellung der Druckunterlagen durch den Kunden zurück zu führen sind, ist ausgeschlossen.
h) Digitale Druckvorlagen müssen als geschlossene Datei übermittelt werden, so dass die Möglichkeit der inhaltlichen Veränderung durch den Verlag nicht möglich ist. Bei Fehlern, die aus der Bereitstellung offener Dateien resultieren, kann der Verlag nicht in Anspruch genommen werden.
i) Digital übermittelte Druckvorlagen für Anzeigen können nur in Verbindung mit einem auf Papier gelieferten Farbausdruck korrekt verarbeitet werden. Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen können Farbabweichungen nicht ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Preisminderung oder Schadenersatz besteht daher nicht.
j) Der Auftraggeber hat für eine computervirenfreie Datenübermittlung zu sorgen. Erkannte infizierte Dateien werden sofort ohne Anspruch auf Ersatz gelöscht. Für daraus resultierende Schäden haftet der Auftraggeber.
k) Im Falle des Vorliegens höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von Aufträgen und Schadenersatzleistungen. Das betrifft auch den Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen.

aktuelle Ausgabe:
Nº 08 Winter 2011/12

erschienen am:
01.Dezember 2011